AGB VARIO Coworking Space IdeenWerkRaum

I. Geltung / Leistungsumfang

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der VARIO BüroEinrichtungen GmbH & Co. KG – nachfolgend „VARIO“ genannt - in den Bereichen “Coworking” und “Geschäftsadressen”, die diese gegenüber ihren Vertragspartnern erbringt.
  2. Das Angebot richtet sich sowohl an Unternehmer als auch Privatpersonen und Angehörige freier Berufe (nachfolgend „Vertragspartner“ genannt).
  3. Das Vertragsverhältnis und Nutzungsrecht gilt persönlich für den Vertragspartner und kann nicht übertragen werden. Eine Abtretung der Rechte oder sonstige Verfügung über die Rechte des Vertragspartners aus dem Vertrag ist ausgeschlossen. Insbesondere ist dem Vertragspartner untersagt, die ihm zur Verfügung gestellten Eingangsschlüssel oder sonstige Zugangsberechtigungen zu verleihen oder Dritten zur Benutzung überlassen. Eine Untervermietung ist untersagt.

II. Leistungsbeschreibung

  1. Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen der VARIO ist die Zurverfügungstellung von Büroarbeitsplätzen und Veranstaltungsflächen in offenen Großraumbüros und die zeitlich befristete Nutzung des Meeting-Raums.
  2. Darüber hinaus können auch Parkplätze angemietet werden.
  3. Die Arbeitsplätze sind ausgestattet mit: Tisch, Stuhl, Tischleuchte, Strom und Internetzugang.
  4. Je nach gewählter Vertragsart ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und / oder bestimmte Zeit beschränkt. Bei flexiblen Arbeitsplatztarifen kann keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit von freien Arbeitsplätzen gegeben werden. Die angebotenen Leistungen und Preise können jederzeit von VARIO angepasst werden. Ein gebuchter Tag gilt grundsätzlich als vollständig genutzt, sobald der Vertragspartner am jeweiligen Kalendertag eingecheckt ist. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der Reststunden dieses Kalendertages.
  5. VARIO ist berechtigt, jederzeit angemessene Schönheitsreparaturen oder Renovierungsmaßnahmen im Coworking Space nach Ankündigung unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist durchzuführen, sofern der Geschäftsbetrieb des Vertragspartners hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
  6. Dem Vertragspartner ist nach Vertragsende jeglicher Gebrauch der Geschäftsadresse untersagt. Verstößt der Vertragspartner gegen diese Pflicht, so ist er in der Höhe der vertraglich vereinbarten Vergütung so lange zum Schadensersatz verpflichtet, bis die Inanspruchnahme der Geschäftsadresse sowie etwaiger Bestandteile endet. Der Zeitpunkt der Beendigung ist seitens des Vertragspartners nachzuweisen.
  7. VARIO behält sich vor, den Coworking Space für interne Zwecke nach rechtzeitiger (mindestens 3 Werktage), vorheriger und schriftlicher Ankündigung komplett zu belegen und für Veranstaltungen anderer Art zu benutzen.

III. Vertragsschluss

  1. Mit der Buchung durch den Vertragspartner kommt ein Vertrag mit VARIO entsprechend dem vom Vertragspartner gewählten Tarif zustande.
  2. Der Vertragsschluss erfolgt schriftlich oder über das Online – Buchungsverfahren auf der Homepage www.ideenwerkraum.de. Beim Online Buchungsverfahren kann der Antrag jedoch nur übermittelt werden, wenn der Vertragspartner die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
  3. Mit der Buchung (schriftlich oder online) sichert der Vertragspartner zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen. Ggf. entstehende Kosten und / oder Schäden für ein Versäumnis trägt der Vertragspartner.
  4. VARIO wird dem Vertragspartner die Buchung per Post oder per Email bestätigen und ihn in der gleichen Email um eine unterzeichnete Postvollmacht und die persönliche Identifikation in den Räumen von VARIO oder bei der deutschen Post über das Post Ident Verfahren bitten. Der Vertrag gilt seitens VARIO erst als endgültig akzeptiert und geschlossen, wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen. Der Service wird zuvor nur unter Vorbehalt gestartet & durchgeführt. Der Vertragspartner ist aufgrund des Aufwandes, der VARIO bereits ab dem im Vertrag angegebenen Startdatum entsteht, zur Zahlung der Servicegebühren verpflichtet.
  5. Der Vertragspartner darf seine Geschäftstätigkeit in Zusammenhang mit den Leistungen von VARIO nur unter der im Vertrag angegebenen Firma ausüben. Eine Ausübung unter einer anderen Firma oder einem anderen Namen ist - auch wenn die ausübenden Personen identisch sind - nicht gestattet.
  6. VARIO darf sich bei der SCHUFA und/oder anderen Wirtschaftsdateien Auskünfte über den Vertragspartner einholen. Der Vertragspartner erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden und ist ferner auch damit einverstanden, dass VARIO der SCHUFA und/oder anderen Wirtschaftsdateien im Gegenzug Informationen mitteilen darf, falls mitteilungsrelevante Maßnahmen (z.B.: Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung) eingeleitet worden sind.  VARIO ist berechtigt, vor und/oder nach Vertragsschluss die Identität des Vertragspartners und seiner gesetzlichen Vertreter zu prüfen.

IV. Vertragsdauer / Kündigung

  1. Dieser Vertrag ist für den in ihm genannten Zeitraum gültig und wird anschließend automatisch um den gegenwärtig festgelegten Zeitraum verlängert. Unbefristete Verträge verlängern sich automatisch um mindestens einen vollen Monat.  Das Vertragsverhältnis ist gültig, bis es durch den Vertragspartner oder durch VARIO gekündigt wird. Maßgeblich für alle Zeiträume ist der jeweils letzte Tag des Monats, in dem sie auslaufen würden.
  2. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.
  3. Beide Parteien können das Vertragsverhältnis zum vertraglich vorgesehenen Fristende oder zum Ende einer Verlängerung ohne Angabe von Gründen bis vier Wochen vor Ablauf kündigen. Bei unbefristeten Verträgen gilt im ersten Monat eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende. Ab dem zweiten Monat gilt dann die reguläre Frist von 4 Wochen zum Monatsende. Ausschlaggebend für die Wirksamkeit der Kündigung ist der Eingang bei VARIO und nicht der Zeitpunkt des Versands.
  4. Verträge können von VARIO ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Als Gründe für eine fristlose, außerordentliche Kündigung kommen in Betracht:
    • Ablehnung oder Nicht-Einhaltung der Identifikationspflicht des Vertragspartners oder seines gesetzlichen Vertreters innerhalb von maximal 4 Wochen nach Vertragsbeginn
    • (i.) mindestens zweiwöchiger Verzug mit Zahlungen, (ii.) die nicht rechtzeitige Zahlung einer vereinbarten Sicherheitsleistung, (iii.) erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung und/ oder diese AGB, (iv.) die Nutzung der Geschäftsräume und sonstigen Leistungen zu strafordnungs- und sittenwidrigen Geschäftszwecken, (v.) die Überlassung des Arbeitsplatzes oder der dem Vertragspartner zur Verfügung gestellten Schlüssel an Dritte, (vi.) die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren, (vii.) die grobe Verletzung vertraglicher Treue- und Nebenpflichten und vergleichbare Vertragsverletzungen.
  5. VARIO ist im Fall einer fristlosen Kündigung berechtigt, dem Vertragspartner den Zutritt zum Coworking Space zu untersagen. Diese Bestimmungen gelten für fristgerechte Kündigungen nach Ablauf der Kündigungsfristen entsprechend.
  6. VARIO ist im Falle einer fristlosen, außerordentlichen Kündigung berechtigt, vorausbezahlte Beiträge des Vertragspartners einzubehalten und ggf. Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

V. Tarife und Zahlungsmodalitäten / Kaution

  1. Alle Preise von VARIO sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüberhinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife / Preise auf www.ideenwerkraum.de oder im VARIO Coworking Space selbst.
  2. Die Bezahlung der Rechnung kann durch folgende Zahlungsmittel erfolgen: Lastschriftverfahren und Überweisung.
  3. Die Zahlung der Erstrechnung ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Alle weiteren Rechnungen sind jeweils ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Dabei ist der Zahlungseingang entscheidend.
  4. VARIO ist berechtigt, dem Vertragspartner Rechnungen und sonstige Schreiben per E-Mail zu übermitteln.
  5. Bei Zahlungsverzug ruhen die Leistungsverpflichtungen von VARIO nebst Haftung, ohne dass der Vertragspartner von der Pflicht zur Zahlung für die Vertragszeit oder von dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Verzugszinsen sind in Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes vom Vertragspartner zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus.
  6. Für die Nichteinlösung von Lastschriften bzw. die spätere Rücknahme von Gutschriften vereinbaren die Parteien eine pauschale Kostenentschädigung von EUR 15,- pro Fall. Die Geltendmachung eines höheren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
  7. Für das zur Verfügung stellen von Schlüsselkarten bzw. Transpondern zum Coworking Space, um die Nutzung durch den Vertragspartner möglich zu machen, wird eine Kaution in Höhe von EUR 50,- pro Zugangskarte bzw. Transponder erhoben. Für die Anmietung eines Schließfachs oder abschließbaren Büroschranks/ Rollcontainers liegt die Kaution bei je EUR 30,-. Die Kaution ist unmittelbar nach Vertragsschluss fällig.
  8. Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht des Vertragspartners wegen eigener Ansprüche gegen Forderungen, die nicht unbestritten oder rechtskräftig sind, ist ausgeschlossen. Der Vertragspartner kann die aus den mit ihm abgeschlossenen Verträgen zustehenden Rechte und Ansprüche weder abtreten, übertragen noch verpfänden. Ein Minderungsrecht der Servicevergütung hat der Vertragspartner nur dann, wenn es unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

VI. Haftung von VARIO

  1. Der Vertragspartner hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt und als funktionsfähig anerkannt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und die zur Verfügung gestellten Arbeitsplätze nicht separat abschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Der Vertragspartner erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßem Zustand befindet. VARIO übernimmt gegenüber dem Vertragspartner bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes.
  2. VARIO übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Vertragspartner sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Vertragspartner. Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstigen Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zu VARIO unterbleiben.
  3. VARIO haftet nur für diejenigen Schäden, die der Vertragspartner durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung seitens VARIO oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Die Haftung für mittelbare Schäden und für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen.
  4. VARIO haftet nicht für Unterbrechungen der vereinbarten Leistungen infolge außergewöhnlicher Umstände wie zum Beispiel Streik, Pandemien o.ä., Aussperrung, höhere Gewalt oder technische Missstände. Ebenso haftet VARIO nicht bei Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder anderer Übermittlungsstellen, auf die VARIO keinen Einfluss hat.
  5. Gegenstände, die der Vertragspartner in die Räumlichkeiten von VARIO einbringt, sind nicht durch VARIO versichert. Für Verlust oder Beschädigung haftet der Vertragspartner selbst.
  6. Der Vertragspartner ist verpflichtet, jeden Schadensfall, für den er VARIO ersatzpflichtig machen will, unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich anzuzeigen.
  7. Ein Konkurrenzschutz für den Vertragspartner ist ausgeschlossen.

VII. Pflichten des Vertragspartners

  1. Das Halten von Haustieren in den Büroräumen ist untersagt. Der Vertragspartner hat jedes Verhalten zu unterlassen, welches die Nutzung anderer Büros beeinträchtigt, insbesondere Lärm und Geruch, hier ausdrücklich Zigaretten- und Zigarrengeruch. Bricht der Vertragspartner das Rauchverbot, so hat er in jedem Fall eine Strafe i.H.v. EUR 99,- an VARIO zu zahlen.
  2. Darüber hinaus haftet der Vertragspartner für alle Schäden, die im Zusammenhang mit dem Rauchen entstehen, insbesondere zahlt er die Feuerwehreinsatzgebühr.
  3. Der Vertragspartner erhält pro Arbeitsplatz einen eine Zutrittskarte/Chip; zusätzliche l/Karten/Chips laut Preisliste. Bei Verlust eines Schließmittels ist ein Erstattungsbetrag in Höhe von EUR 50,- je verlorenes Schließmittel zu zahlen. Den Verlust von Schlüsselkarten hat der Vertragspartner umgehend zu melden.
  4. Der Vertragspartner darf keine baulichen Veränderungen, insbesondere Um- und Einbauten, Installationen etc. ohne schriftliche Einwilligung der VARIO vornehmen. Des Weiteren darf der Vertragspartner keine eigenen Kaffeemaschinen, Öfen, Mikrowellen, Kocher oder Ähnliches sowie keine Vervielfältigungsgeräte in den Büroräumen anschließen. Er haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit den von ihm vorgenommenen Änderungen entstehen.

VIII. Vorsteuerabzug

  1. Der Vertragspartner versichert, soweit er nicht Privatperson ist, dass er zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist, also die genutzten Arbeitsplätze oder in Anspruch genommenen Serviceleistungen ausschließlich zur Ausführung von Leistungen verwenden wird, die den Vorsteuerabzug zulassen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, für die Dauer des Büroservicevertrages unverzüglich VARIO zu benachrichtigen, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, die zum vollen Vorsteuerabzug berechtigen.

IX. Nutzung des WLAN

  1. VARIO stellt dem Vertragspartner einen Internetanschluss unentgeltlich zur Verfügung. Ein Anspruch des Vertragspartners auf die Nutzung des WLAN besteht nicht. Die Nutzungsmöglichkeit kann jederzeit widerrufen werden.
  2. Der Vertragspartner ist für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung allein verantwortlich. Er verpflichtet sich, die gesetzlichen und urheberrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Werken (Musik, Filme etc.) ist strengstens untersagt und stellt einen Vertragsbruch dar. Der Vertragspartner stellt VARIO insofern von sämtlichen Forderungen Dritter frei und verpflichtet sich, VARIO sämtlichen entstehenden Schaden, der aus einer Zuwiderhandlung entsteht, zu ersetzen. Hierzu gehören auch notwendige Rechts- und Beratungskosten sowie zu erstattende Abmahngebühren.
  3. Aufgrund der gesetzlichen Situation muss VARIO den Vertragspartnern individualisierte Zugänge zum Netz erteilen und gegebenenfalls Nutzungsdaten speichern. Diese Daten werden ausschließlich bei entsprechenden Gerichtsentscheidungen weitergegeben und frühestens nach 14, spätestens jedoch nach 31 Tagen entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen wieder gelöscht.

X. Beendigung des Vertragsverhältnisses

  1. Der Vertragspartner hat die ihm im Nutzungsvertrag überlassenen Gegenstände sachgemäß und pfleglich zu behandeln und nach Beendigung des Vertrags in mangelfreiem, gebrauchsfähigem Zustand zu hinterlassen. Schäden hieran sind vollumfänglich vom Vertragspartner zu ersetzen.
  2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle Schlüssel bzw. Transponder an VARIO nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zurückzugeben.
  3. Gegenstände, die nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zurückgelassen wurden, werden nach einer Woche aus den Räumen von VARIO auf Kosten des Vertragspartners entfernt und eingelagert.

XI. Änderung der AGB

  1. VARIO ist berechtigt, angebotene Preise, Leistungsbeschreibungen und diese AGB mit einer Frist von 14 (vierzehn) Tagen im Voraus zu ändern. Die Änderungen werden von VARIO dem Vertragspartner per E-Mail bekanntgegeben. VARIO verwendet hierzu die im Nutzer-Account hinterlegte E-Mail-Adresse. Sofern der Änderung der AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprochen wird, gelten die geänderten AGB als angenommen.
  2. Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen dieser schriftlich widersprechen kann. In diesem Fall wird das Vertragsverhältnis zum jeweils nächsten Kündigungstermin aufgelöst, eine Unterlassung der Einwendung gilt als Bestätigung und Akzeptanz der Änderungen durch den Vertragspartner (stillschweigende Vereinbarung).

XII. Datenschutz

  1. Für sämtliche Bestimmungen bezüglich des Datenschutzes verweisen wir auf die gesonderten Datenschutzrichtlinien auf www.ideenwerkraum.de. Durch Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten diese Bestimmungen ebenfalls als akzeptiert.

XIII. Schlussbestimmungen

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn VARIO der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen hat.
  2. VARIO behält sich vor, die AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn dies ist für den Vertragspartner nicht zumutbar. VARIO wird den Vertragspartner über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Vertragspartner nicht innerhalb von 2 Wochen, gelten die geänderten AGB als vom Vertragspartner angenommen.
  3. Sollte eine der Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen Klausel eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt.
  4. Vertragssprache ist Deutsch. Weitere Sprachen sind nur als Übersetzungshilfe zu sehen.
  5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  6. Der Gerichtsstand ist der Sitz der VARIO in Liederbach am Taunus.
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